Baubeginn verzögert sich

Auf Grund einer notwendigen Baulasteintragung verzögert sich der Baubeginn.

Mehrere Grundstückseigentümer müssen der Eintragung einer Baulast für Zu- und Abfahrtsverkehr, sowie die Sicherung der Erschließung zustimmen. Dies ist trotz einer vorhandenen Baulasteintragung für das Grundstück erforderlich, da die Eintragung im Jahr 1993 den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt.

Weiterhin vertritt das Bauordnungsamt die Rechtsauffassung, dass die Baulasteintragung nicht nur grundstücksbezogen, sondern auch vorhabenbezogen notwendig ist.