Lüftung

Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen wird nach DIN 1946-6 (Ausgabe 2009) geprüft.

In der Regel sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Außenluftstrom für den Feuchteschutz erforderlich.
Die Sicherstellung des notwendigen Außenluftvolumens der Nutzungsstufen muss durch aktives Öffnen der Fenster erfolgen.
Für erhöhte Anforderungen  im Bereich des Schallschutzes, der Raumluftqualität und Energieeffizienz ist der Einsatz einer geregelten Wohnungslüftung auf mechanischer Basis, möglichst mit Wärmerückgewinnung erforderlich. Dies ist gegen Aufpreis möglich.