Begriff Baugenehmigung
Im Rahmen der Bauplanung erarbeitet der Ingenieur oder der Architekt eine Bauvorlage, die von der Baugenehmigungsbehörde geprüft und genehmigt wird. Das Ergebnis ist eine Baugenehmigung für Neu- oder Umbauten, sowie für Abbrüche. Nähere Erläuterung finden sie unter Wikipedia
Die Bauplanung und damit auch die Herbeiführung einer Baugenehmigung ist der Hauptbestandteil meiner Arbeit.
Inhalt der Bauplanung
Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Die Darstellung erfolgt im 3 dimensionalen Modell, Bauteile erhalten darin ihre Form und Leistungsbeschreibung.
Das Ergebnis sind 2 dimensionale Zeichnungen (Grundrisse Schnitt Ansichten) und die Darstellung des Modells in einem Viewer und die Leistungsbeschreibungen mit Mengen.
Vor dem Beginn der Bauarbeiten wird festgelegt, wie ein Gebäude nach der Fertigstellung aussehen soll. Welche Funktionen sollen wie erfüllt werden, welche Eigenschaften hat das Gebäude in bauphysikalischer Hinsicht zu erbringen. Weiterhin stellt sich die Frage, wie werden sich die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung darstellen und Vieles mehr.
Bauplanung ist komplex, das Werk von Spezialisten und Individualisten, einfach eine tolle Aufgabe, die ich unwahrscheinlich gern ausübe.
Inhalt der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung beinhaltet folgende Punkte, die Aufzählung muss dabei nicht vollständig sein:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Antrag auf Baugenehmigung
- Checkliste Gebäudeklasse
- Erklärung zu bautechnischen Nachweisen
- amtlicher Flurkartenauszug
- Allgemeine Angaben
- Berechnung der Grundflächenzahl
- Wohnflächenberechnung
- Berechnung m³ umbauter Raum
- Baubeschreibung
- anrechenbare Kosten
- statistischer Erhebungsbogen
- Bauzeichnungen
Arten der Baugenehmigung
Die Baugenehmigungen werden entsprechend der Landesbauordnungen der Bundesländer erteilt. Hierzu sind in den Bauvorlageverordnungen die notwendigen Unterlagen und die Form festgelegt. Aus diesem Grund sind die Bauvorlagen für unterschiedliche Bundesländer zwar vergleichbar, aber nicht gleich.
Im Rahmen der Bauordnungen sind die Voraussetzungen zur Einreichung einer Bauvorlage unterschiedlich geregelt. Bei normalen Bauvorhaben ist jedoch eine Bauvorlageberechtigung erforderlich, welche an die berufliche Qualifikation des Einreichende gebunden ist.
Weiterhin werden unterschiedliche Verfahren zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens angewendet, welche von der Gebäudeklasse und dem Planungsstand des Grundstückes abhängig sind. Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind dies folgende Verfahrensarten:
- Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Genehmigungsfreistellung
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigungsverfahren.
Die Anforderungen an die Unterlagen und die Bauteile sind nach den Gebäudeklassen unterschiedlich. Für die Bundesländer gelten auch hier unterschiedliche Regelungen. Die Beschreibung in Wikipedia gibt hierzu einen guten Überblick.
Sicher sind dies umfangreiche Informationen, zur sicheren Umsetzung einer Bauvorlage/Baugenehmigung bedarf es in der Regel eines Fachmanns. Gern stehen wir Ihnen hier zur Seite. Nehmen Sie am Besten mit uns Kontakt auf.