AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen insbesondere Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Adressat verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. Wir sind nicht verpflichtet, den Erfolgsfall zu beweisen. Ist dem Adressat die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, längstens jedoch binnen einer Frist von 5 Tagen, nach Zugang des Angebots schriftlich mitzuteilen. Andernfalls kann sich der Adressat auf eine solche Kenntnis nicht berufen und wird in vollem Umfang provisionspflichtig. Vorherige Kenntnis bezüglich eines Objektes, zu dem wir Alleinauftrag haben, schließt die Pflicht zur Provisionszahlung nicht aus. Der Nachweis gilt auch dann von uns geführt, wenn das von uns nachgewiesenen Objekt später von anderer Seite und evtl. zu anderen Bedingungen dem Adressaten angeboten wird. Der Maklerauftrag gilt unter gleichzeitiger Anerkennung unserer Geschäfts- und Honorarbedingungen als erteilt, wenn wir zu einer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit aufgefordert werden oder wenn unser Angebot angenommen wird, ebenfalls wenn Verhandlungen mit uns oder unserem Auftraggeber aufgenommen werden. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird hiermit als ausdrücklich ausgeschlossen vereinbart. Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend, so dass Zwischenverkauf und –vermietung bzw. –verpachtung vorbehalten sind. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Provisionspflicht besteht insbesondere auch dann, wenn ein von unserem Angebot abweichender Vertrag zustande kommt. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen, die vom Adressaten zu vertreten sind, erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision verpflichtet. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Konditionen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Ebenso ist die angegebene Provision zur Zahlung fällig, wenn der Adressat das angebotene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkursverwalter direkt erwirbt, es vom Veräußerer mietet oder sich bei diesem beteiligt. Die Provision ist auch bei Verstoß gegen eine dieser Geschäftsbedingungen sofort zur Zahlung fällig. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Auftragsvolumen und beträgt durchschnittlich 3% des Auftragsvolumens zuzüglich der gesetzlichen Mwst. Bei Geschäften bis zu einem Wertumfang von 30.000,00 € wird ein Fixbetrag in Höhe von 2.500,00 € fällig. Bei vorfristiger und einseitiger Kündigung der Vereinbarung durch den Auftraggeber sind die, dem Auftragnehmer entstandenen Kosten, zu ersetzen. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Ing. Büro f. Hochbau.