Lassen Sie sich von Anbietern nichts vormachen!
Die wichtigste Frage, welche Sie immer als Erstes stellen sollten ist die Frage nach der Angebotsgrundlage.
Hierbei sollten Sie folgende Punkte im Vorfeld klären.
- Grundlage Flächenberechnung – Die Flächen eines Bauvorhabens werden nach der DIN 277 ermittelt. Zu vermietende Flächen werden allerdings nach der „II. Berechnungsverordnung“ berechnet, dies ist die Fläche die in jedem Mietvertrag ausgewiesen sein sollte und den wirklichen Vergleich einer angeboten „Wohnfläche“ darstellt. Die Flächen nach DIN277 weichen auf Grund der Berechnungsvorschriften von der II. BV nicht unwesentlich ab. Das heißt, wenn Sie 100m² Wohnfläche nach DIN277 kaufen erhalten Sie etwa 80m² nach II.BV. Hier werden oft Äpfel mit Birnen verglichen und Bauherren übervorteilt.
- Gesamtkosten des Vorhabens – Die Kosten eines Bauvorhaben werden nach der DIN 276 strukturiert, die Zusammenstellung der reinen Baukosten erfolgt in der Praxis in der Regel nach Gewerken, hierbei werden Rohbau-, Ausbau- und Kosten für technische Anlagen zusammengefasst. Mit beiden Regelwerken erhalten Sie einen Überblick über alle an Ihrem Bau auftretenden Kosten.
- Leistungsumfang des Generalunternehmers – Angebot eines Generalauftragnehmers beinhaltet in der Regel die Baukosten der Kostengruppen 300+400, sowie die Planungskosten als Bestandteil der Baunebenkosten (Kostengruppe 700). Achten Sie darauf, dass auch alle Gewerke abgedeckt werden.
- Schlüsselfertig-Eigenleistungen – Der Begriff „schlüsselfertiges Haus“ ist ein Kapitel für sich. In der „Branche“ der „Hausanbieter“ bedeutet dies in der Regel, dass das Bauwerk (KG300+400) komplett erstellt wird, jedoch die Malerarbeiten und die Bodenlegerarbeiten in „Eigenleistung“ zu erbringen sind. Malerarbeiten sind oftmals auch Spachtelarbeiten bei Trockenbauwänden, also Achtung hierzu sind die Leistungsbeschreibungen intensiv zu lesen und wenn ich ehrlich bin, selbst für einen Fachmann oft nicht wirklich einfach zu vergleichen. Für Eigenleistungen lassen Sie sich den Umfang der vom GA zu erbringenden Leistung und die Gutschrift für Ihre Eigenleistung gegenüberstellen. Hier sollte ein Unterschied bestehen, für nicht erbrachte Leistungen sind Koordinierungsaufwendungen des GA erforderlich!
Unsere Kostenzusammenstellung mischt die Vorgaben der DIN276 mit der gewerkemäßigen Aufteilung. Eine Übersicht mit Anmerkungen erhalten Sie hier.