In Deutschland kannst Du Bauen, was nicht verboten ist. Hört sich gut an!?
Die Aussage ist zwar im Grunde genommen nicht falsch, aber…..
Natürlich geben die Landesbauordnungen in Verbindung mit dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung den wirklichen Rahmen für die Bauwilligen vor.
Weiterhin sind Vorschriften wie die Energieeinsparverordnung und und und und maßgebend.
Bauvorlagen sind in der Regel von Bauvorlageberechtigten zu bearbeiten, die Listen für die entsprechenden Personen werden von den Ingenieurkammern, oder auch von Architektenkammern geführt.
Bauvorlageberechtigt bin ich für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die Berechtigung für weitere Bundesländer ist problemlos möglich.
Die Prüfbefreiung für bautechnische Nachweise bei einfachen Bauvorhaben ist ein weiterer wichtiger Punkt im Baugenehmigungsverfahren. Die Nachweise zur Energie-Einsparverordnung sind hierbei mein Schwerpunkt. Die Befreiung für Schleswig-Holstein ist in der Kieler Liste eingetragen.
Für Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hamburg reicht die Qualifikation als Bauingenieur.