Klein Wieblitz, echt ländlich gelegen. Das Grundstück der ehemaligen Mühle wird schon seit Jahrzehnten nicht mehr gewerblich genutzt.
Die Eigentümerin lebt schon viele Jahre in einem Wohnhaus auf dem Grundstück.
Die ehemalige Mühle bietet die Möglichkeit einer erheblichen Vergrößerung der wohnlich genutzten Fläche.
Das Baugenehmigungsverfahren ist nicht ganz einfach, da die Gebäudeklasse 4 zu berücksichtigen ist. Für den Bauherren ergibt sich hieraus die Notwendigkeit der Brandschutzplanung.